Ist das Kunst oder kann das weg? – Ein Geburtstagszug zieht seine Kreise
Besitzt ein späteres Werk keine persönlichen Züge im Vergleich zu einem früheren Werk, so fällt es nicht unter den Schutz des Urheberrechts.
Besitzt ein späteres Werk keine persönlichen Züge im Vergleich zu einem früheren Werk, so fällt es nicht unter den Schutz des Urheberrechts.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gestaltungshöhe von Werken der angewandten Kunst nicht zu hoch angesetzt werden dürfe. Das erleichtert das Vorgehen gegen Nachahmer.
Die fünfte Jahreszeit geht in die Vollen und wir wollen die Gelegenheit nutzen um die immer wieder aktuelle Problematik zur Fotografie im Karneval erläutern.
Was darf man eigentlich noch fotografieren? Das geht nun aber ein bisschen weit! So das Echo mancher Leser nach dem Urteil des KG Berlin zur Abbildung eines durch ein Geschmackmuster geschützten ICE-Zuges durch die Fraunhofer – Gesellschaft. Tatsächlich scheint es so, als könne man kaum Fotos anfertigen, ohne irgendwelche Schutzrechte zu verletzen. Die in der … Weiterlesen …
Ein Geschmacksmuster, was ist das denn? Dass es sich dabei nicht um etwas Essbares, sondern vielmehr ein weiteres Schutzrecht handelt, klärt dieser Beitrag.