Wie die GEMA in einer Pressemitteilung vom 21.05.2012 mitteilt, hat die Verwertungsgesellschaft vor dem Oberlandesgericht Hamburg Berufung gegen das am 20. April 2012 ergangene Urteil des Langgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Wir berichteten.
LG München: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind missverständlich
Die Sperrtafeln, welche YouTube beim Aufrufen gesperrter Videos zeigt, sind eine „verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ und verstoßen gegen das UWG.