LG Köln zur Streitwertfestsetzung im urheberrechtlichen (Gerichts-)Verfahren

Leitsatz der Redaktion: § 97a Abs. 3 UrhG n.F. regelt den Streitwert ausschließlich für das außergerichtliche Verfahren. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren bleibt es bei einem Streitwert von 6000 € bzw. 3000 €. LG Köln Im Namen des Volkes Beschluss Verkündet am: 03.12.2013 Aktenzeichen: 28 T 9/13 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. … Weiterlesen …

OLG Köln: Gegenstandswert bei Fotoklau von 6.000 € auf 3.000 € herabgesetzt

OBERLANDESGERICHT KÖLN

Beschluss

Aktenzeichen: 6 W 256/11

Verkündet am: 22.11.2011

Leitsatz der Redaktion:

Der Gegenstandswert bei urheberrechtsrelevanten Formen der unerlaubten Internetnutzung von Lichtbildern durch Private und Kleingewerbetreibende nach § 72 UrhG  liegt entgegen älterer Rechtsprechung bei 3.000 €.

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