LG Köln zur Streitwertfestsetzung im urheberrechtlichen (Gerichts-)Verfahren

Leitsatz der Redaktion: § 97a Abs. 3 UrhG n.F. regelt den Streitwert ausschließlich für das außergerichtliche Verfahren. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren bleibt es bei einem Streitwert von 6000 € bzw. 3000 €. LG Köln Im Namen des Volkes Beschluss Verkündet am: 03.12.2013 Aktenzeichen: 28 T 9/13 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. … Weiterlesen …