A Bützje vor Jericht

Kann ein Kussmund urheberrechtlich geschützt sein und wer ist überhaupt Urheber eines Kussmundes? Mit solchen Fragen darf sich nun der 6. Zivilsenat des OLG Köln passend zur Karnevalszeit beschäftigen (Az.: 6 U 62/11). Zum Sachverhalt aus der Pressemitteilung Der Kläger in diesem Verfahren ist Graphiker. Er bot auf seiner Internetseite Drucke des abgebildeten Kussmundes an. … Weiterlesen …