rechtambild.de Podcast – Folge 7: Schadensersatz im Fotorecht

Soeben haben wir eine neue Folge unseres Podcasts veröffentlicht. Thema in dieser Ausgabe: Schadensersatz im Fotorecht. Der rechtambild.de Podcast kann wahlweise über iTunes abonniert werden, direkt aus dem Browser heraus angehört werden oder über den Feed mit jeder anderen Software abonniert werden. Weitere Informationen zu dem Thema „Schadensersatz im Fotorecht“ gibt es auch hier. (Bild: © M.Rosenwirth – Fotolia.com)

Google+ und das Fotorecht – Was passiert beim Teilen & Co?

Google Plus (Google+) ist neu, aufgeräumt und als Facebook / Twitter – Konkurrent per Definition bereits für viele Nutzer ein lohnenswerter Service. Über die Datenschutzbestimmungen wird bereits an anderen Stellen diskutiert (Social Media Recht Blog, Spreerecht), daher wollen wir uns an dieser Stelle „nur“ den urheber- und lizenzrechtlichen Schwierigkeiten des neuen Social Networks widmen. Als … Weiterlesen …

Partybilder fürs Fahndungsplakat

Sie dürfen auf keiner Party fehlen, denn sie halten die wichtigen Momente und Emotionen der Partygemeinde fest. Sie machen die Bilder vom Nachtleben in den Clubs und Diskotheken und fangen die ausgelassene Stimmung ein. Sie sind es, die für die Bilder sorgen, Nacht für Nacht, Party für Party. Die Rede ist natürlich von den Partyfotografen, … Weiterlesen …

In eigener Sache: Fotorecht Basics auf eigener Seite

Da sich mittlerweile eine Menge Artikel zu verschiedensten Themen in unserer Datenbank befinden, haben wir uns dazu entschlossen, die grundlegenden Artikel zu urheber- und fotorechtlichen Fragen auf einer eigenen Seite zusammenzufassen. Wir hoffen, damit ein wenig mehr Struktur und Übersicht in die Informationsflut bringen zu können. Hier geht es zur Seite der Fotorecht Basics.

OLG München: Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig

Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 18 U 3097/09) hatte der Pressesenat des OLG München entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig ist. Die Gründe des Berufungsgerichts wurden nun in einer Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht.

Der Sachverhalt

Zum Streit kam es aufgrund eines Berichtes des Beklagten auf dessen Internetportal, der sowohl ein Foto des Klägers als auch seinen Deck- wie auch Klarname mit der Bezeichnung IMB (Informeller Mitarbeiter Beobachtung) enthielt. Gegen diese Veröffentlichung wandte sich der Abgebildete zunächst beim LG München I. Nach dem das Gericht ihm keinen Unterlassungsanspruch zusprach, ging er beim OLG München in Berufung. Erneut erfolglos.

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„Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge“ – Fotoveröffentlichung mit diesem Untertitel verletzt Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht München I hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Veröffentlichung des Bildes eines deckschrubbenden Soldatens auf ‚Spiegel online‘ für unzulässig erklärt und ihm einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Zwar lag die Einwilligung des Soldaten zur Veröffentlichung vor, jedoch wird durch die Verwendung des Untertitels „Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge“ das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.

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Zu Guttenberg als unfreiwilliges Werbemotiv

„Schauen Sie nach vorne, auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um.“ So lautet der Werbespruch einer aktuellen Anzeige des Outdoor-Ausrüsters „Mammut“ im Magazin „Stern“. Auf dem dazugehörigen Bild ist Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zu sehen, wie er, bekleidet mit einer Jacke des Werbenden, in ein Flugzeug steigt. Juristisch stellt sich hierbei die Frage, … Weiterlesen …