OLG Hamburg: Schlag gegen Fotografen kann gerechtfertigt sein

Wird jemand gegen seinen Willen fotografiert, muss er dies nicht dulden. Das musste ein Pressefotograf nun auch körperlich spüren. Er wollte eine Angeklagten in einem Strafprozess fotografieren. Dieser beließ es nicht bei einer verbalen Aufforderung, das Fotografieren zu unterlassen, sondern schlug auf die Kamera des Fotografen, wodurch dieser verletzt wurde. Möglicherweise zu Recht aus Gründen der Notwehr, wie das OLG Hamburg entschied (Beschluss v. 05.04.2012, Az.: 3-14/12).

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Rechtliches zu TfP-Shootings – Urheberschaft und das Recht am eigenen Bild

Time for prints oder time for pictures (TfP) sind gängige Vereinbarungen zwischen Fotograf und Model, bei denen das Model für die investierte Zeit vor der Kamera keine Gage, sondern die Abzüge, bzw. digitale Versionen, der gemachten Bilder erhält. Diese Konstellation dient sowohl im Amateur, wie auch im Profibereich der Eigenwerbung für Fotograf und Model, indem beide die Bilder in ihr Portfolio aufnehmen können, ohne große finanzielle Investitionen tätigen zu müssen. 

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LG München I: Cover einer LP kann auch als CD Cover verwendet werden

Das Landgericht München I hatte sich, vereinfacht dargestellt, mit folgendem Fall zu beschäftigen (Az.: 21 O 5302/09): Ein Fotograf hatte für eines seiner Bilder (siehe Urteil) zur weiteren Verwertung umfangreiche Nutzungsrechte an ein Verlagshaus abgetreten. Der Vertrag war zeitlich begrenzt, so dass nach Ablauf der Zeit die Nutzungsrechte an den Fotografen zurückübertragen wurden. Das Verlagshaus erteilte daraufhin dem Hersteller und Vertreiber von Langspielplatten eine Unterlizenz zur Verwendung des Bildes auf dem Plattencover.

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