Wird jemand gegen seinen Willen fotografiert, muss er dies nicht dulden. Das musste ein Pressefotograf nun auch körperlich spüren. Er wollte eine Angeklagten in einem Strafprozess fotografieren. Dieser beließ es nicht bei einer verbalen Aufforderung, das Fotografieren zu unterlassen, sondern schlug auf die Kamera des Fotografen, wodurch dieser verletzt wurde. Möglicherweise zu Recht aus Gründen der Notwehr, wie das OLG Hamburg entschied (Beschluss v. 05.04.2012, Az.: 3-14/12).
Fotograf klagt wegen Rihanna-Video – Update
Der Fotograf Philipp Paulus sieht sein Urheberrecht durch eine Szene in dem Video zum Rihanna-Song „S&M“ verletzt. Die Plattenfirma bietet ihm nun einen Vergleichsantrag in Höhe von 5.000€ an.