Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Ein Mithäftling von Uli Hoeneß wurde mit Urteil vom 9. März 2017 zu einer Strafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er hatte Uli Hoeneß während seiner Haftstrafe im Gefängnis heimlich fotografiert. Dabei half ihm seine Frau, indem sie ihm einen Kugelschreiber mit integrierter Kamera übergab. Im Anschluss versuchte er mit Hilfe seiner Frau die … Weiterlesen …
Das OLG FFM stellte fest, dass die Teilnahme an einer Demonstration keine konkludente Einwilligung in die Veröffentlichung von „Einzel“-Fotos begründet.
Die Veröffentlichungen von Innenraumfotos einer Wohnung verletzen den Mieter nicht unerheblich in seiner Privatsphäre. Es besteht keine Duldungspflicht.
Die Entstellung einer Fotografie kann als freie Benutzung i.S.d. § 24 UrhG zulässig sein, wenn es sich bei dieser um eine Parodie handelt.
Das Landgericht München I hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Fotografieren von Frauen unter den Rock strafrechtlich zu belangen sei. Das Urteil: Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung.
Für ein qualitativ hochwertiges Foto sind 120,00 € Schadensersatz angemessen. Die MFM-Tabelle ist anzuwenden, es kann jedoch ein Abschlag vorgenommen werden.
Leitsätze der Redaktion: Strafbar ist es, ohne Einwilligung des Abgebildeten Bildnisse zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Das setzt voraus, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Lichtbilder entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes unter Missachtung des Rechts der abgebildeten Person am eigenen Bild auch veröffentlicht werden. Es reicht nicht aus, dass generell solche Aufnahmen (hier: von … Weiterlesen …
Der Onlinedienst einer Tageszeitung muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Ein unverpixeltes Video von einem Polizeieinsatz war trotz einstweiligen Verbots weiterhin auf der Internetseite abrufbar.
Bei der Präsentation von Vorträgen werden gerne Fotos zur Ausschmückung verwendet. Dass dies hohe Abmahnkosten mit sich ziehen kann, ist vielen nicht bewusst.