OLG Schleswig-Holstein zum „fliegenden Gerichtsstand“

Leitsätze der Redaktion: Unter Begehungsort im Sinne des § 32 ZPO ist zum einen der Ort, an dem der Rechtsverletzer gehandelt hat (Handlungsort), und zum anderen der Ort, an dem die Verletzung des Rechts eintritt (Erfolgsort), zu verstehen. Ein örtlicher Gerichtsstand wird dadurch begründet, dass sich die Internetseite an das gesamte deutsche Publikum richtet. Das … Weiterlesen …

Der „fliegende Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Der fliegende Gerichtsstand ist Gegenstand kontroverser Debatten. Insbesondere bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet muss sich tatsächlich die Frage gestellt werden, ob es sich um eine zeitgemäße und vor allen Dingen zweckmäßige Regelung handelt. Zu Beginn soll hier jedoch zunächst dargestellt werden, was unter einem „fliegenden Gerichtsstand“ überhaupt zu verstehen ist. I. Der fliegende … Weiterlesen …