OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 2013, Az.: 11 LA 1/13

Leitsätze des Gerichts: 1. Eine Identitätsfestellung zur Abwehr einer Gefahr dient regelmäßig der weiteren Aufklärung einer Gefahrenlage. 2. Werden von Polizeibeamten im Einsatz Nahaufnahmen erstellt und liegen aus Sicht der Polizeibeamten hinreichende Anhaltspunkte für die Gefahr vor, dass diese unter Verstoß gegen §§ 22, 23 KunstUrhG verbreitet werden, sind sie berechtigt, Maßnahmen zur Identitätsfeststellung der … Weiterlesen …