Sozialstunden wegen Beleidigung bei Facebook
Eine Schülerin wurde nach der Beleidigung ihres Lehrers bei Facebook zur Ableistung von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Eine Schülerin wurde nach der Beleidigung ihres Lehrers bei Facebook zur Ableistung von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Leitsätze der Redaktion: Wer einen Beitrag vollständig auf den eigenen Facebook-Auftritt kopiert hat, anstatt die „Share-Funktion“ zu nutzen, verletzt die Urheber- bzw. Nutzungsrechte des Autors. Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) durch das Bereitstellen der „Share-Funktion“ kommt nicht in Betracht, weil die Funktion gerade nicht wie vorgesehen genutzt wurde. Landgericht Frankfurt Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 2-03 S 2/14 … Weiterlesen …
Wer den sog. „Share-Button“ von Facebook an seinen Artikeln bereitstellt, räumt Dritten über die Teilen-Funktion hinaus keine stillschweigenden Nutzungsrechte an dem gesamten Text ein. Share-Button als Einladung zum Kopieren verstanden Der Beklagte hatte den Artikel eines Redakteurs vollständig kopiert und auf seine eigene Facebook-Seite gestellt. Im Rahmen des nachfolgenden Prozesses berief er sich darauf, dass … Weiterlesen …
Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Verfahren zu YouTube-Videos zu Gunsten von Website-Betreibern. Auch wenn ein Freischein fürs Embedding ausbleibt sollten Fotografen und Bildagenturen gewarnt sein.
Die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenfotos auf ihrem Facebook-Auftritt ist unverhältnismäßig.
Nachdem bereits das LG Berlin entschieden hat, dass Facebook gegen das deutsche Datenschutzgesetz (BDSG) verstößt, folgte nun auch das Kammergericht Berlin dieser Auffassung und wies die Berufung zurück.
Insgesamt 32.500 Euro musste ein Frauenmagazin für die unzulässige Print- und Onlineveröffentlichung eines Fotos im Rahmen einer „Sex-Beichte“ zahlen.
Bei ZDDK gab es eine Fragestunde an Rechtsexperten zum Thema Abmahnungen wegen Vorschaubildern bei Facebook und Co. Wir zeigen die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die erste Abmahnung für ein über Facebook geteiltes Foto ist ausgesprochen. Die Besonderheit: Das Foto wurde über die „Link teilen“-Funktion weitergegeben.
Der Fotoservice Instagram hat die Nutzungsbedingungen seines Angebots geändert und damit einen Proteststurm losgetreten. Sollen Nutzerbilder nun weiterverkauft werden oder nicht? Instagram dementiert solche Ziele und kündigt eine Anpassung der Nutzungsbedingungen an.