EuGH: Zum Klageort bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Leitsätze des Gerichts: Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte, die auf einer Website veröffentlicht worden sind, die Person, die … Weiterlesen …

Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro verurteilt

Wie ZDNet berichtet, waren unter anderem mehrere Werke eines Fotografen Gegenstand eines französischen Gerichtsverfahrens, mit Google als Beklagtem. Die Werke waren sowohl über Googles Suchmaschine als auch teilweise über Googles Videodienst abrufbar. Zwar löschte der Suchmaschinenbetreiber die Werke nach einem Hinweis der Rechteinhaber aus seinem Suchindex, jedoch dauerte es nicht lange, bis sie dort erneut auftauchten. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg und bekamen nun vor einem Pariser Gericht Recht. Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

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