Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit dem Begehren einer Zahnärztin auseinanderzusetzen, die Unterlassungs- und Erstattungsansprüche an Bildern aus Ihrer Dissertation geltend machte (Urteil vom 07.06.2011, Az.: 4 U 208/10).
Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit dem Begehren einer Zahnärztin auseinanderzusetzen, die Unterlassungs- und Erstattungsansprüche an Bildern aus Ihrer Dissertation geltend machte (Urteil vom 07.06.2011, Az.: 4 U 208/10).
Leitsatz der Redaktion: