Schärferes Gesetz gegen Kinderpornografie
Der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen war bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Per Gesetz soll bald ein härteres Vorgehen u.a. gegen Kinderpornografie möglich sein.
Der Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen war bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Per Gesetz soll bald ein härteres Vorgehen u.a. gegen Kinderpornografie möglich sein.
Leitsätze der Redaktion: In einem Arbeitsverhältnis wird der Arbeitgeber niemals Urheber der Werke eines Arbeitnehmerss. Dem Arbeitgeber kann aber durch Vertrag ausdrücklich das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Arbeitsergebnis eines Mitarbeiters eingeräumt werden. Wenn eine Nutzungseinräumung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kann im Rahmen einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung regelmäßig von einer stillschweigenden Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ausgegangen … Weiterlesen …