Unberechtigte Bildbearbeitung – und dann?

Um den Artikel einzuleiten, folgender fiktiver Fall: Ein Fotograf möchte Bilder (mit Photoshop etc.) bearbeitet haben. Er gibt diese Bilder an einen Fachmann und bestätigt auf Anfrage seine Urheberschaft. Der Bearbeiter macht sich dann auch direkt an die Arbeit und merkt plötzlich (bspw. anhand der EXIFs), dass der Fotograf und damit Urheber ein ganz anderer ist. Er bearbeitet diese Bilder trotzdem.

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Entschädigungszahlungen bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Neben den Fällen des „klassischen“ Schadensersatzanspruchs durch die unzulässige Nutzung eines Fotos, kommt für die abgebildete Person eine weitere Möglichkeit in Betracht, den Verletzer zu Zahlungen zu verpflichten. Liegt in der Veröffentlichung des Fotos nämlich ebenso eine starke Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, kann eine Geldentschädigung zur Erfüllung des Genugtuungs- und Präventionsgedankens gefordert werden (u.a. auch bekannt als ,Schmerzensgeld‘).

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AG Düsseldorf: MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen einschlägig

Tenor 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 375,00 € Lizenzentschädigung sowie weiter 603,93 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2010 zu zahlen. 2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 546,69 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2010 zu zahlen. Im … Weiterlesen …