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OLG Frankfurt: Haftung einer Bildagentur, 11 U 21/08 und 11 U 22/08 Leitsätze der Redaktion: Die Erkennbarkeit einer Person auf einem Foto entfällt nicht deshalb, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht. „Verbreiten“ im Sinne des § 22 KUG umfasst (auch) Negative, Abzüge oder Drucke … Weiterlesen …