Fotonutzung im Rahmen von Vorträgen und Präsentationen
Bei der Präsentation von Vorträgen werden gerne Fotos zur Ausschmückung verwendet. Dass dies hohe Abmahnkosten mit sich ziehen kann, ist vielen nicht bewusst.
Bei der Präsentation von Vorträgen werden gerne Fotos zur Ausschmückung verwendet. Dass dies hohe Abmahnkosten mit sich ziehen kann, ist vielen nicht bewusst.
OBERLANDESGERICHT KÖLN Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 6 U 206/11 Verkündet am: 16.03.2012 Tenor: Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.09.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 41/11 – wird zurückgewiesen.Die weiteren Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe hat die Klägerin zu tragen. Dieses Urteil und das Urteil des … Weiterlesen …