OLG Düsseldorf: Keine gesonderte Vergütung für E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung

Leitsatz der Redaktion:

Zumindest solange die Auflage der E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung deutlich unter der einer entsprechenden Printausgabe liegt, ist eine gesonderte Vergütung für die Nutzung von Werken eines Fotografen nicht erforderlich. Die geringfügige Mehr-Nutzung in der E-Paper-Ausgabe ist mit der Vergütung für die Printausgabe abgegolten und entspricht dem Massstab des wirtschaftlich Angemessenen und Vernünftigen. Eine abweichende Bewertung bei sich veränderten Verhältnissen der Auflagen sind denkbar.

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LG Düsseldorf: Zum Urheberrechtsschutz von kurzen Textpassagen

LG Düsseldorf Urteil Veröffentlichung: 25. April 2007 Aktenzeichen: 12 O 194/06   Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches zur Aufgabe … Weiterlesen …

AG Düsseldorf: MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen einschlägig

Tenor 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 375,00 € Lizenzentschädigung sowie weiter 603,93 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2010 zu zahlen. 2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 546,69 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2010 zu zahlen. Im … Weiterlesen …

LG Düsseldorf: Verwendung fremder Produktfotos bei eBay

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Verwendung fremder Produktfotos als eigene innerhalb einer eBay-Auktion verletzten das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und Urhebernennung (§ 13 UrhG), wenn keine entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  2. Der Anspruch auf Urhebernennung kann jedoch vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht direkt geltend gemacht werden. Geltend gemacht werden kann lediglich ein bereits bestehender Zahlungsanspruch des Urhebers im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft.