BGH entscheidet zum eigenständigen Anspruch auf angemessene Beteiligung des Miturhebers nach § 32a UrhG

Um eine Nachvergütung für seine Tätigkeit als Chef-Kameramann für „Das Boot“ kämpft Kameramann J. Vacano seit vier Jahren. In dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil  (BGH, Urt. v. 22.09.2011, Az. I ZR 127/10) erläutert  der BGH die Voraussetzungen für § 32 a UrhG und was mit „Sachverhalt“ in § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG gemeint ist.

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BGH: Zum eigenständigen Anspruch auf angemessene Beteiligung des Miturhebers – Das Boot

Leitsätze des Gerichts: Ein Miturheber kann einen Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung nach § 32a Abs. 1 oder 2 Satz 1 UrhG und einen diesen Anspruch vorberei-tenden Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhe-bern und allein zu seinen Gunsten geltend machen; die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 und des § 8 … Weiterlesen …