BGH, Urteil vom 18. September 2014 , Az.: I ZR 76/13

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg – 3. Zivilsenat – vom 9. April 2013 aufgehoben, soweit zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Tatbestand … Weiterlesen …