Als eines der ersten deutschen Gerichte hatte das Landgericht Berlin über die Wirksamkeit der Verwendung von CC-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland zu entscheiden. In dem Beschluss vom 08.10.2010 (Az.: 16 O 458/10) ging es um die Verwendung eines Fotos, das unter der Creative Commons-Lizenz „Attribution Share Alike 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) freigegeben war.