LG Berlin: Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist wirksam

Als eines der ersten deutschen Gerichte hatte das Landgericht Berlin über die Wirksamkeit der Verwendung von CC-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland zu entscheiden. In dem Beschluss vom 08.10.2010 (Az.: 16 O 458/10) ging es um die Verwendung eines Fotos, das unter der Creative Commons-Lizenz „Attribution Share Alike 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) freigegeben war.

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Nutzung von Creative Commons in der Fotografie

Was sind Creative Commons-Lizenzen?

Creative Commons-Lizenzen (CCL) sind vorgefertigte Lizenzverträge, die nach Gutdünken des Urhebers bei der Verbreitung kreativer Inhalte zur Anwendung kommen. Er entscheidet für jedes einzelne Werk oder mehrere gleichzeitig, welche Rechte er dem User zubilligen möchte und welche nicht. Anders als klassische Lizenzverträge werden CCL nicht für jeden Einzelfall neu aufgesetzt, sondern liegen in (derzeit) sechs Anwendungsvarianten bereits vor. Folgende Lizenzen sind derzeit aktuell:

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