Filme streamen ist doch illegal – so jedenfalls nach Ansicht von Amtsrichter Mathias Winderlich. Der Richter hat einen ehemaligen Mitarbeiter von kino.to am 21. Dezember 2011 in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt.
Vertragsstrafe wegen fehlender Löschung des Google-Cache
Die Verpflichtung zur Datenlöschung ist erst durch die Beseitigung der streitigen Inhalte aus dem Suchmaschinen-Cache abschließend erfüllt.