BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Aktenzeichen: – 1 BvR 77/99 –
Verkündet am: 28.05.1999
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht hebt Entscheidungen auf, die einen Mann der Beleidigung schuldig sprechen. Im „Kampf ums Recht“ sind starke und eindringliche Ausdrücke rechtlich nicht zu beanstanden.
Ein großer Bereich der Berufsfotografie beschäftigt sich mit der Darstellung von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Besonders in diesem Bereich besteht die Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Einschlägig ist hierbei § 23 Kunsturhebergesetz (KUG), in dem geregelt ist, wann eine Veröffentlichung ohne Einwilligung der abgebildeten Person zulässig ist. Von besonderer Bedeutung ist in diesem … Weiterlesen …
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Aktenzeichen: – 1 BvR 77/99 –
Verkündet am: 28.05.1999
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz der Redaktion:
Der Persönlichkeitsschutz minderjähriger Kinder von Prominenten ist gleichermaßen hoch anzusetzen wie der von Kindern nicht prominenter Eltern. Bei einer bewussten Zuwendung der Eltern und des Kindes zur Öffentlichkeit kann dies im Einzelfall anders bewertet werden, jedoch ist die alleinige Anwesenheit bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises als Familienmitglied hierfür nicht ausreichend.
Leitsatz der Redaktion:
Die abgebildete Person hat ein Recht darauf, dass sein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt wird, wenn dies für Dritte nicht erkennbar ist und ohne Einwilligung des abgebildeten zugänglich gemacht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Manipulation in guter oder verletzender Absicht geschehen ist oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten.