Bushido geht strafrechtlich gegen Phantombild der Polizei vor
Zeuge beschreibt Räuber wie den Rapper Bushido und Polizei nutzt ein Foto zur Erstellung eines Phantombildes. Hiergegen wehrt sich der Rapper strafrechtlich.
Zeuge beschreibt Räuber wie den Rapper Bushido und Polizei nutzt ein Foto zur Erstellung eines Phantombildes. Hiergegen wehrt sich der Rapper strafrechtlich.
Bushido hat in den Augen der Richter der 33. Kammer des Landgerichts Berlin das Model Ingrid Pavic derart beleidigt, dass die stattliche Summe von 8.000 Euro als Schmerzensgeld festgelegt wurde.
Leitsatz der Redaktion: Bei der Bemessung der Geldentschädigung stellen der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers, der Präventionsgedanke und die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung Bemessungsfaktoren dar, die sich je nach Lage des Falles unterschiedlich auswirken können. LG Berlin Urteil Aktenzeichen: 33 O 434/11 Verkündet am: 13.08.2012 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 € nebst … Weiterlesen …