LG Bonn: Beseitigung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten Kamera auch dann, wenn damit keine Videoaufnahmen gefertigt werden (können)

Leitsatz des Gerichts: Die Beseitigung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten Kamera kann auch dann verlangt werden, wenn damit keine Videoaufnahmen gefertigt werden bzw. gefertigt werden können, da der beim Nachbarn erzeugte „Überwachungsdruck“ einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründet. LG Bonn Urteil Aktenzeichen: 8 S 139/04 Verkündet am: 16.11.2004 Tenor: Auf die Berufung des Klägers … Weiterlesen …