LG Hamburg: Portraitfoto als Lichtbildwerk und Geldentschädigung bei unberechtigter Veränderung des Fotos

Leitsätze der Redaktion: Eine Vereinbarung von Änderungen folgt insbesondere nicht einem vereinbarten Verwendungszweck des Fotos für Wahlkampfwerbung auf Flyer und Plakaten. Denn Änderungsvereinbarungen stellen eine Einschränkung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar und die Gestattung unbestimmter Änderungen ist insoweit nicht zulässig. Die Regelung des § 39 Abs. 2 UrhG stellt eine gesetzliche Änderungsbefugnis im Interesse des Nutzungsberechtigten dar, … Weiterlesen …

BVerfG: Verwendung von Bilddarstellungen im Rahmen einer Fotomontage

Leitsatz der Redaktion:

Die abgebildete Person hat ein Recht darauf, dass sein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt wird, wenn dies für Dritte nicht erkennbar ist und ohne Einwilligung des abgebildeten zugänglich gemacht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Manipulation in guter oder verletzender Absicht geschehen ist oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten.

Weiterlesen …