Um den Artikel einzuleiten, folgender fiktiver Fall: Ein Fotograf möchte Bilder (mit Photoshop etc.) bearbeitet haben. Er gibt diese Bilder an einen Fachmann und bestätigt auf Anfrage seine Urheberschaft. Der Bearbeiter macht sich dann auch direkt an die Arbeit und merkt plötzlich (bspw. anhand der EXIFs), dass der Fotograf und damit Urheber ein ganz anderer ist. Er bearbeitet diese Bilder trotzdem.
beeinträchtigung
Urheberpersönlichkeitsrecht im Lichte der Fotografie
Alle Menschen haben Persönlichkeitsrechte die z. B. die persönliche Ehre schützen. Die schöpferische Leistung von Urhebern wird über diese Rechte hinaus durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt
OLG Jena: Zu den Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs
Leitsatz der Redaktion:
Eine Geldentschädigung wegen einer ehrverletzenden Behauptung steht dem Geschädigten nur dann zu, wenn neben dem schwerwiegenden Persönlichkeitseingriff auch kein anderweitiger Ausgleich der Beeinträchtigung in Betracht kommt.
BGH: Unzulässige Fotos von Schlössern und Gärten
Leitsatz des Gerichts:
Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.