Fotografierverbot von Polizeibeamten des SEK rechtswidrig

Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11) darüber entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber der Presse ausgesprochenes Fotografierverbot rechtswidrig war. Es ging um Aufnahmen während des Einsatzes des Spezialeinsatzkommandos (SEK), welche der Einsatzleiter unterbinden wollte.

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