Luftbilder von Bauwerken von Panoramafreiheit gedeckt
Die Panoramafreiheit ist richtlinienkonform nach dem Europarecht auszulegen und umfasst auch Luftbilder. Das LG Frankfurt widerspricht damit dem BGH.
Die Panoramafreiheit ist richtlinienkonform nach dem Europarecht auszulegen und umfasst auch Luftbilder. Das LG Frankfurt widerspricht damit dem BGH.
Leitsätze der Redaktion: In einem Arbeitsverhältnis wird der Arbeitgeber niemals Urheber der Werke eines Arbeitnehmerss. Dem Arbeitgeber kann aber durch Vertrag ausdrücklich das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Arbeitsergebnis eines Mitarbeiters eingeräumt werden. Wenn eine Nutzungseinräumung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kann im Rahmen einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung regelmäßig von einer stillschweigenden Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ausgegangen … Weiterlesen …
Das Oberlandesgericht Karlsruhe klärt auf: Nicht jedes Haus ist ein Werk der Baukunst. Das mag ein Architekt zuweilen anders sehen und es kommt wohl einer Ohrfeige gleich, wenn seine Leistung allenfalls als „durchschnittlich“ bewertet wird.