OLG Köln zu den Voraussetzungen eines Beiwerks

Leitsätze der Redaktion: Für die Frage nach dem „eigentlichen Gegenstand“ im Sinne des § 57 UrhG kommt es auf den Gesamtzusammenhang an. Dies kann auch ein Katalog oder eine Internetseite sein. Ob ein „unwesentliches Beiwerk“ vorliegt, bestimmt sich nach dem objektiven Maßstab des angesprochenen Betrachters. Dabei kommt dem inhaltlichen Zusammenhang, in den eine Abbildung gestellt wird, … Weiterlesen …