LG Köln, Urteil v. 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12

Leitsätze der Redaktion: Tritt eine Schauspielerin mit ihrem natürlichen Erscheinungsbild auf, wie es auch aus anderen Rollendarbietungen in der Öffentlichkeit bekannt ist, so tritt ihre Persönlichkeit nicht hinter die Maske der Filmfigur zurück. Ein Vorrang der Interessen der Presse an der gewerblichen Nutzung eines Bildnisses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist im Ergebnis nur dann … Weiterlesen …