LG Köln: Auch Schauspieler haben Persönlichkeitsrechte
Wird das Image einer Schauspielerin zu Werbezwecken ausgenutzt, ist das Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine Abwägung der Interessen kann nur zu Gunsten der Schauspielerin ausfallen, wenn das Bild nur zu Geschäftszwecken abgebildet wird.