BGH entscheidet zum eigenständigen Anspruch auf angemessene Beteiligung des Miturhebers nach § 32a UrhG

Um eine Nachvergütung für seine Tätigkeit als Chef-Kameramann für „Das Boot“ kämpft Kameramann J. Vacano seit vier Jahren. In dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil  (BGH, Urt. v. 22.09.2011, Az. I ZR 127/10) erläutert  der BGH die Voraussetzungen für § 32 a UrhG und was mit „Sachverhalt“ in § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG gemeint ist.

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BGH: Zum eigenständigen Anspruch auf angemessene Beteiligung des Miturhebers – Das Boot

Leitsätze des Gerichts: Ein Miturheber kann einen Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung nach § 32a Abs. 1 oder 2 Satz 1 UrhG und einen diesen Anspruch vorberei-tenden Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhe-bern und allein zu seinen Gunsten geltend machen; die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 und des § 8 … Weiterlesen …

AG Saarlouis: Sachverständigen-Fotos gebührt urheberrechtlicher Schutz

Das AG Saarlouis (26 C 1042/10) hatte zu entscheiden, in wie weit das unberechtigte Verbreiten von Lichtbildern eines Sachverständigengutachtens im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Grundsätzlich gilt auch bei Bildern in Sachverständigengutachten, dass diese zu schützen sind. Derjenige, der die Veröffentlichung der Bilder im Internet veranlasst, muss sich den daraus ergebenden Konsequenzen stellen. In diesem Fall … Weiterlesen …

BGH: Unzulässige Veröffentlichung von Laufbildern hat Anspruch auf Herausgabe der Werbeeinnahmen zufolge

Den Hinweis „Quelle: Internet“ findet man immer häufiger in den „etablierten“ Medien wie Fernsehen oder Presse. Gezeigt werden dann häufig Bilder oder Videos, die auf Plattformen wie YouTube oder Flickr eingestellt worden sind – und bei denen häufig die Urheber nicht erkennbar sind. Doch auch solche Filme und Bilder haben Urheber, was bei einer unbefugten … Weiterlesen …

BGH: Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Leitsatz des Gerichts:

Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

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