Das entschied zumindest das KG Berlin in seinem nun erschienenen Beschluss vom 25.10.2010 (Az.: 10 W 127/10). Damit schließt sich das Kammergericht seiner Vorinstanz (LG Berlin, Beschl. v. 13.09.2010 – 37 O 363/10) an und weist die Beschwerde einer Hauseigentümerin zurück. Diese befürchtete, durch die Aufnahmen der Google Street View-Autos in ihrer Privatsphäre verletzt zu werden.
außenaufnahme
KG Berlin: Google Street View zulässig
KG Berlin Beschluss Aktenzeichen: 10 W 127/10 Datum: 25.10.2010 In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Neuhaus, den Richter am Kammergericht Frey und den Richter am Kammergericht Thiel am 25. Oktober 2010 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des … Weiterlesen …