AG München: Kunst ist Geschmackssache

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az.: 224 C 33358/10) festgestellt, dass Kunst Geschmackssache sei. Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassung vertraut machen. Der Gestaltungsfreiheit des Künstlers entspricht das Risiko des Bestellers, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. Der Werkvertrag wurde somit erfüllt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Neues Urteil in der Datenbank

Folgendes Urteil wurde der Datenbank hinzugefügt: Landgericht Köln, Urteil vom 20.12.2006 – 28 O 468/06 – Übertragung von Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis Leitsätze der Redaktion: Um Nutzungsrechte an von angestellten Arbeitnehmern hergestellten Fotografien auf den Arbeitgeber zu übertragen, bedarf es nicht zwingend der Schriftlichkeit der Vereinbarung. Die Schriftlichkeit des zugrunde liegenden Arbeitsvertrages ist für die Kenntnis über … Weiterlesen …

LG Köln: Übertragung von Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis

Leitsätze der Redaktion:

  1. Um Nutzungsrechte an von angestellten Arbeitnehmern hergestellten Fotografien auf den Arbeitgeber zu übertragen, bedarf es nicht zwingend der Schriftlichkeit der Vereinbarung. Die Schriftlichkeit des zugrunde liegenden Arbeitsvertrages ist für die Kenntnis über Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers ausreichend.
  2. Die alleinige Beauftragung eines Fotografen zur Erstellung digitaler Bewerbungsfotos zur Online-Bewerbung beinhaltet keine konkludente Übertragung von Nutzungsrechten für die Verwendung auf einer Website.

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