OLG Düsseldorf: Keine gesonderte Vergütung für E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung

Leitsatz der Redaktion:

Zumindest solange die Auflage der E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung deutlich unter der einer entsprechenden Printausgabe liegt, ist eine gesonderte Vergütung für die Nutzung von Werken eines Fotografen nicht erforderlich. Die geringfügige Mehr-Nutzung in der E-Paper-Ausgabe ist mit der Vergütung für die Printausgabe abgegolten und entspricht dem Massstab des wirtschaftlich Angemessenen und Vernünftigen. Eine abweichende Bewertung bei sich veränderten Verhältnissen der Auflagen sind denkbar.

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