LG Köln
Urteil
Aktenzeichen: 28 O 229/09
Verkündet am: 05.05.2010
Leitsätze der Redaktion:
- Die Einräumung von Nutzungsrechten für Lichtbilder im Rahmen der Bewerbung einer Sache auf einer Website umfasst nicht auch die Nutzungsrechte für die Verwendung der Bilder in einem gedruckten Fotoband, solange der Umfang und die Art der Verbreitung des Bandes nicht dem Zweck der Werbung entspricht.
- Die Zweckübertragungstheorie des § 31 Abs. 5 UrhG kann auch durch die Anwendung französischen Urheberrechts nicht ausgehebelt werden.