LG Köln: Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in einem gedruckten Fotoband

Der Sachverhalt Mit dem Urteil vom 05.05.2010 (Az.: 28 O 229/09) hatte das Landgericht Köln über folgenden Sachverhalt zu entscheiden. Der Betreiber eines Hotels hatte von einem Fotografen Innenansichten seines Hotels anfertigen lassen und sich unstreitig, allerdings nicht schriftlich, Nutzungsrechte für die Verwendung auf der Website und in Werbeprospekten von ihm einräumen lassen. Einige Zeit später … Weiterlesen …

LG Köln: Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in einem Fotoband

LG Köln

Urteil

Aktenzeichen: 28 O 229/09

Verkündet am: 05.05.2010

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Einräumung von Nutzungsrechten für Lichtbilder im Rahmen der Bewerbung einer Sache auf einer Website umfasst nicht auch die Nutzungsrechte für die Verwendung der Bilder in einem gedruckten Fotoband, solange der Umfang und die Art der Verbreitung des Bandes nicht dem Zweck der  Werbung entspricht.
  2. Die Zweckübertragungstheorie des § 31 Abs. 5 UrhG kann auch durch die Anwendung französischen Urheberrechts nicht ausgehebelt werden.

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