Foto gelöscht und weg ist es – es kann so einfach sein. Wenn man das Bild aber bei Facebook hochgeladen hat, kann das schon schwieriger werden. Denn trotz entsprechendem Löschungsantrag kann es auch mal ein paar Jährchen dauern, bis die Fotos wirklich weg sind. Da denkt man eher an eine unendliche Geschichte.
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Kein Anspruch auf Fotografennennung bei jahrelanger Duldung
Grundsätzlich hat jeder Fotograf einen Anspruch darauf, in Verbindung mit seinem Werk genannt zu werden. Aber auch hiervon gibt es Ausnahmen, wie das Amtsgericht Charlottenburg feststellt.