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FotorechtAuch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache [4]
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LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2014, Az.: 14 O 184/13
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten im Wege der Hauptsacheklage urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Die Parteien sind Online-Händler mit jeweils eigenen Internetshops. Sie stehen zudem auf […]
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