Für den 7. Juni 2011 hat der Bundesgerichtshof die Verhandlung für das Verfahren angesetzt, in dem sich der mittlerweile rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Beteiligung an einem Mord verurteilte Kläger gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der „Bild“-Zeitung wehrt. Diese hatte ein während des Verfahrens geschossenes Foto veröffentlicht, ohne das Gesicht des Klägers vorher unkenntlich zu machen. Dies hätte jedoch aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden geschehen müssen (§ 176 Gerichtsverfassungsgesetz).