Hat Sergeant Pepper auch Persönlichkeitsrechte?

Zu unfreiwilliger Berühmtheit gelangte ein amerikanischer Polizist, nunmehr auch bekannt als „Sergeant Pepper“, der am 18.11.2011 auf dem Campus der University of California Davis bei der Arbeit beobachtet worden war. Der Grund für die schnelle Internet-Berühmtheit: Die Occupy-Aktivisten saßen in einer Sitzblockade friedlich am Boden, während Sgt. Pepper mit der Seelenruhe eines Gärtners, der entspannt … Weiterlesen …

BGH: Gies-Adler

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das Urheberrechtsgesetz regelt die aus dem Urheberrecht fließenden Befugnisse und ihre Beschränkungen grundsätzlich abschließend. Das Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst unbeschränkten Zugang und einer möglichst umfassenden Nutzung des geschützten Werkes kann bei der Bestimmung des Umfangs der dem Urheber zustehenden Verwertungsrechte und bei der Auslegung der Schrankenbestimmungen herangezogen werden. Eine der urheberrechtlichen Prüfung nachgeschaltete Güter- und Interessenabwägung kommt nicht in Betracht.
  2. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Parodie verändert wiedergegeben oder zum Gegenstand einer Karikatur gemacht, kann nicht ohne weiteres allein aufgrund der vielfältigen Übereinstimmungen und der Wiedererkennbarkeit auf eine unfreie Bearbeitung geschlossen werden. Der Abstand, den ein in freier Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG geschaffenes Werk zum Original halten muß, liegt in diesem Fall weniger in deutlichen Veränderungen, sondern in der antithematischen Behandlung des Stoffes.

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BGH: Zur Illustrierung einer Berichterstattung über Prominente

Leitsatz des Gerichts:

Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK mit den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 10 EMRK auch ohne Einwilligung zulässig sein.

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