Nach Informationen von Echobot haben die Süddeutsche Zeitung (SZ) und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) den Monitoringdienst abgemahnt. Vorgeworfen wird Echobot unter anderem die Übernahme von Icons, Headlines und Inhalten der Webauftritte der SZ und der FAZ. Echobot hält das eigene Vorgehen für rechtlich unbedenklich.
Abgemahnte Bilder müssen komplett vom Server gelöscht werden
Wer einen berechtigten Unterlassungsanspruch hat, kann vom Gegner verlangen, dass dieser die streitgegenständlichen Bilder komplett von all seinen Servern löscht. Dies ist auch dann zumutbar, wenn es dreißig Server sind.