LG Köln
Urteil
Aktenzeichen: 28 O 578/09
Verkündet am: 13.01.2010
Die Beteiligten eines Gerichtsprozesses werden bei der Darstellung in den Medien in der Regel unkenntlich gemacht. Je größer das Interesse an dem Prozess ist, desto häufiger geschieht dies jedoch nicht mehr. Aber warum eigentlich?
In der unzulässigen Abbildung einer prominenten Mutter mit ihrem Baby bei einem Spaziergang sieht das LG Köln zwar einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, eine Geldentschädigung bekommt sie trotzdem nicht.
Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist Schauspielerin. Sie spielte die Titelrolle in dem Film „Y“ und arbeitete auch in Hollywood. Sie lebt in den USA. Im Frühjahr … Weiterlesen …
In der Regel erreicht man mit einer Abmahnung zumindest, dass das abgemahnte Verhalten eingestellt wird. Nicht jedoch beim Klatschblatt „Closer“. Das Gegenteil ist der Fall.