Das Schnitzel dreht die zweite Runde
Das Landgericht Düsseldorf entscheidet zu Fragen der Anwendbarkeit der MFM-Liste, zur Verdoppelung der Lizenzgebühren und der Erstattung von Rechtsanwaltskosten trotz mehrfacher Abmahnung.
Das Landgericht Düsseldorf entscheidet zu Fragen der Anwendbarkeit der MFM-Liste, zur Verdoppelung der Lizenzgebühren und der Erstattung von Rechtsanwaltskosten trotz mehrfacher Abmahnung.
Leitsätze der Redaktion: Die MFM-Liste kann bei nicht rein privater Fotonutzung herangezogen werden. Ein Verletzerzuschlag wie in der Gema-Rechtsprechung ist bei Fotos nicht zu gewähren, die verdoppelte Lizenzgebühr hingegen schon, sofern die MFM-Liste Anwendung findet. vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren sind auch oder gerade dann zu erstatten, wenn der Urheber mehrere Abmahnungen verschicken muss und hierbei neben Unterlassungserklärungen … Weiterlesen …
Jeder Urheber eines Werkes hat ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Dieses Recht ist die Folge des Urheberpersönlichkeitsrechts und in §13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) normiert. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist der Urheber eines Werkes bei jeder Werknutzung zu benennen. Allerdings greift der Schutz nur, sofern auch tatsächlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk Gegenstand ist. Bei Leistungsschutzrechten besteht grundsätzlich kein … Weiterlesen …