Anscheinend war die Richtlinie 2004/48/EG nicht deutlich genug und reicht insbesondere nicht aus, die Probleme rund um IPR (Intellectual Property Rights)-Verletzungen zu lösen. Brüssel hat nun einen Fahrplan herausgebracht, mit Hinweisen darauf, was getan werden muss. Viel Konkretes wird nicht aufgezeigt, jedoch zeigt es die Richtung an, die gegangen werden soll.
Kino.to-Nutzer jetzt doch im Visier der Staatsanwaltschaft?
Der Gedanke, dass jemand, der kino.to besucht hat, mit einer Strafverfolgung rechnen muss, war bisher erst einmal theoretischer Natur. Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden allerdings im Zuge der Ermittlungen im Fall kino.to auf den beschlagnahmten Rechnern der Betreiber der Website Daten von Nutzern des Online-Portals gefunden. Wie man mancherorts nachlesen kann soll daher nicht nur … Weiterlesen …