Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einer Berufungsverhandlung (Az.: 7 U 39/11) darüber zu entscheiden, ob die Veröffentlichung von Personenfotografien auch dann zulässig ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung gemäß § 22 S.1 Kunsturhebergesetz (KUG) vorliegt oder eine Ausnahme gem. § 23 KUG einschlägig ist.
Eingewilligt und doch nicht rechtmäßig? Urteil des LG Köln (Urt. v. 8.06.2011 (Az.: 28 O 859/10)) zur Darstellung eines Callgirls
Trotz Vorliegen der folgenden vertraglichen Vereinbarung – „Fotoaufnahmen werden von der Agentur bezahlt; die Unterzeichnerin tritt alle Rechte über diese Fotos an die Agentur ab“ – konnte die daraufhin von der Beklagten fotografierte Klägerin erfolgreich einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der Fotoaufnahmen geltend machen. Was war passiert? Die Klägerin ließ sich Ende 2009 unter dem … Weiterlesen …