Die Wellen, die der Beitrag über die GamesCom geschlagen hat, war wohl selbst für RTL nicht vorhersehbar. Da sich genug andere Seiten mit dem Thema der Berichterstattung beschäftigen, wollen wir uns nicht großartig mit dem „was“ aufhalten. Viel mehr wollen wir hier einen kleinen Einblick über das „wie“ der Berichterstattung geben und was daran vielleicht nicht so ganz unbedenklich sein könnte.
Haariges Urteil: Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken rechtswidrig
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.