Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro verurteilt

Wie ZDNet berichtet, waren unter anderem mehrere Werke eines Fotografen Gegenstand eines französischen Gerichtsverfahrens, mit Google als Beklagtem. Die Werke waren sowohl über Googles Suchmaschine als auch teilweise über Googles Videodienst abrufbar. Zwar löschte der Suchmaschinenbetreiber die Werke nach einem Hinweis der Rechteinhaber aus seinem Suchindex, jedoch dauerte es nicht lange, bis sie dort erneut auftauchten. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg und bekamen nun vor einem Pariser Gericht Recht. Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

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Zu Guttenberg als unfreiwilliges Werbemotiv

„Schauen Sie nach vorne, auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um.“ So lautet der Werbespruch einer aktuellen Anzeige des Outdoor-Ausrüsters „Mammut“ im Magazin „Stern“. Auf dem dazugehörigen Bild ist Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zu sehen, wie er, bekleidet mit einer Jacke des Werbenden, in ein Flugzeug steigt. Juristisch stellt sich hierbei die Frage, … Weiterlesen …

Das Bildzitat als Sonderfall der Zitierfreiheit

An dieser Stelle wollen wir kurz auf die Zitierfreiheit und das sog. Bildzitat eingehen. Manch einer versucht, die Verwendung eines Bildes mithilfe der Zitierfreiheit zu rechtfertigen. Dies wirkt jedoch nur in wenigen Fällen tatsächlich rechtfertigend, so dass an dieser Stelle ein kurzer Überblick über die rechtliche Bewertung dieser Vorgehensweise eingegangen werden soll.

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Ist das aktuelle Spiegel-Cover ein Plagiat?

Das Cover der aktuellen Ausgabe des Magazins ‚Spiegel‘ zeigt den Schriftzug der ‚Bild‘-Zeitung, modelliert aus 14.000 Streichhölzern und unterschrieben mit dem Titel „Die Brandstifter“. Anlass dieser Aufmachung ist ein Artikel des Magazins, das unter anderem die Plagiatsaffäre des mittlerweile zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl Theodor zu Guttenberg zum Thema hat. Es erscheint daher umso erstaunlicher, dass nun gerade dieses Cover selbst ein Plagiat sein soll.

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Schadensersatz im Urheber- und Fotorecht

Häufig ist die Rede von Schadensersatzansprüchen, die dem Fotografen bei unzulässiger Nutzung seiner Fotos zustehen. Das Wort Schadensersatz lässt dabei in vieler Leute Augen Dollarzeichen erscheinen. Was genau sich jedoch im Urheberrecht hinter einem Schadensersatzanspruch verbirgt und wie eine Berechnung dessen aussehen kann, soll im Folgenden erläutert werden. Schadensersatz kann auf drei Arten berechnet werden … Weiterlesen …

Veröffentlichung der Fotos von Ulrike Meinhoffs Tochter unzulässig

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 16.11.2010 (LG Berlin, Urt. v. 16.11.2010 – Az.: 27 O 586/10), dass Bettina Röhl, Tochter von Ulrike Meinhoff, eine Onlineveröffentlichung von Fotos im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den sexuellen Mißbrauch des Vaters nicht dulden muss.

Die Beklagte hatte ein Interview für die Zeitschrift Stern online veröffentlicht. Dieses Interview enthielt ein Foto, auf dem Ulrike Meinhoff, die Schwestern und die Klägerin zu sehen waren. Eine solche Veröffentlichung ist ohne Einwilligung gem. § 23 I Nr. 1 KunstUrhG zulässig, wenn es sich bei den abgebildeten Personen um solche der Zeitgeschichte handelt.

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Neue Urteile in der Datenbank

Folgende Urteile wurde der Datenbank hinzugefügt:

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.8.2010 – 1 S 2266/09 – Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

Leitsätze:

  1. Soweit nicht im konkreten Fall gegenteilige Anhaltspunkte vorliegen, ist davon auszugehen, dass ein Pressefotograf unzulässige Lichtbilder nicht veröffentlicht (Vermutung der Rechtstreue). Ein generelles Fotografierverbot ist daher grundsätzlich gegenüber einem Pressefotografen nicht gerechtfertigt.
  2. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um einen Einsatz besonders gefährdeter SEK-Beamter geht und im Falle der Enttarnung der eingesetzten Beamten die Funktionsfähigkeit des SEK bedroht ist.
  3. Soweit die Gefahr bekämpft werden soll, dass die Identität von SEK-Beamten durch einen kriminellen Zugriff Dritter auf von einem Pressefotografen gefertigte Bildaufnahmen aufgedeckt wird, kann im Einzelfall die (vorübergehende) Beschlagnahmung des Speichermediums nach Anfertigung der Aufnahmen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in die Pressefreiheit gegenüber einem Fotografierverbot das mildere Mittel sein, weil sie eine Recherche und im Ergebnis eine Bildberichterstattung ermöglicht.

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Die Denkerpose des Altkanzlers Helmut Kohl

Eines der bekanntesten Bilder des Altkanzlers Helmut Kohl stammt von Konrad Rufus Müller, berühmt geworden als Kanzlerfotograf. Diese Fotografie

mit dunkler Krawatte, weißem Hemd, den Daumen unter das Kinn und den Ringfinger der linken Hand an die Lippen gelegt, den kleinen Finger am Ringfinger angelegt, vom Betrachter aus gesehen rechts an diesem vorbeiblickend,

steht nun im Mittelpunkt eines sich anbahnenden Rechtsstreits.

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