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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto-, Medien- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.
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Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
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Neues in Kürze
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Persönlichkeitsrecht in der Medienberichterstattung: OLG Dresden zur Erkennbarkeit
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Die für eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten nötige Erkennbarkeit einer Person kann bei nicht namentlicher Berichterstattung fehlen, wenn kein regionaler Bezug zwischen der Meldung und dem Leserkreis des Mediums gegeben ist. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
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In dem kürzlich vor dem Oberlandesgericht entschiedenen Rechtsstreit stritten ein regionales Nachrichtenportal um die Berichterstattung des Portals über die Klägerin. Diese nahm das Nachrichtenportal im Zusammenhang mit einem veröffentlichen Artikel auf Unterlassung in Anspruch. Das zunächst angerufene Landgericht entschied, die Beklagte habe keine unwahren Tatsachenbehauptungen aufgestellt, sondern lediglich über Verdachtsmomente berichtet. Ob eine zulässige Verdachtsberichterstattung vorliege, könne deshalb dahinstehen. Die Klägerin sei nicht namentlich genannt worden und auch ansonsten nicht erkennbar dargestellt, so das Landgericht. Die Klägerin vertrat in der daraufhin eingelegten Berufung die Auffassung, das Landgericht habe ihre Erkennbarkeit in der streitgegenständlichen Berichterstattung rechtsfehlerhaft verneint.
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Dieser Auffassung schloss sich das OLG Dresden in seinem Urteil allerdings nicht an: Eine Erkennbarkeit setze eine vollständige oder auch nur abgekürzte Namensnennung nicht voraus, so das Gericht zunächst in seiner Urteilsbegründung. Vielmehr reiche die Übermittlung von Teilinformationen aus, aufgrund derer der Betroffene Anlass habe anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkannt werden.
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Einen begründeten Anlass anzunehmen, gerade aufgrund der Berichterstattung des Newsportals erkannt zu werden, habe die Klägerin aber gerade nicht gehabt. Dass irgendjemand aus dem Bekanntenkreis der Klägerin die Berichterstattung der Beklagten gleichwohl tatsächlich zur Kenntnis genommen hätte, habe die Klägerin nicht behauptet (OLG Dresden, Urteil v. 25. Januar 2022, Az.: 4 U 2052/21).
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Aus unseren Partnerblogs
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[urheber.law] Sandalen als urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk
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Schuhmodelle können als Werke der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz nach dem UrhG genießen. Dies hat das LG Köln entschieden.
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Zuletzt in der Urteilsdatenbank
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Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr einen Internetauftritt ohne Impressumsangabe gemäß § 5 TMG zu betreiben, wie beispielsweise unter dem Instagram-Account des Beklagten geschehen, abrufbar unter dem Link https://www.entfernt /, und zwar …
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Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 2.415,92 € für Lizenzschaden zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, Anlage K1. Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 1.564,26 € für die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, …
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Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.05.2021 (14 O 167/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats - auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens - Stellung zu nehmen. Der …
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Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
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In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
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Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
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Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
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Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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