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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
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Neues in Kürze
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Facebook muss Renate Künast Nutzerdaten herausgeben
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Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg erzielt: Das Gericht entschied, dass Facebook die Daten von Nutzern herausgeben muss, die Künast beleidigt haben. Damit hoben die Richter die Entscheidungen der Zivilgerichte in Berlin auf.
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Die Bundestagsabgeordnete hatte unter anderem verlangt, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt. Nachdem diese sie zum Teil schwer beleidigt hatten, wollte sie gerichtlich gegen sie vorgehen. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur einen Teil der Nutzerkommentare als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen einen Auskunftsanspruch verneint.
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Diese Entscheidung beruhe auf einem Missverständnis und einem falschen Maßstab, stellten die Karlsruher Richter nun fest. Die Äußerungen müssen jetzt erneut geprüft werden, wobei sich die Berliner Richter an die Vorgaben aus Karlsruhe halten müssen. Der Fall hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht zunächst entschieden hatte, Künast müsse als Politikerin sämtliche gefallenen Beleidigungen hinnehmen.
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Die freie Zurverfügungstellung der Bearbeitung eines WordPress-Themes begründet keine Veröffentlichungs- oder Verwertungsrechte für Dritte.
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Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
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In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
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Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
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Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
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Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
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Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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